Wir behandeln Erwachsene u.a. mit:

  • neurologischen Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen (z.B. Parkinson, Demenz usw.)
  • Aphasien (z. B. nach Schlaganfall)
  • Schluckstörungen
  • orofazialen Störungen (z. B. Gesichtslähmung)
  • Redeflussstörungen (z. B. Stottern, Poltern)

In den Therapien mit Erwachsenen wollen wir neben der Behandlung des Patienten bei Bedarf und/oder Wunsch die Familienangehörigen mit einbeziehen und beraten. Eines unserer Hauptziele ist es, den Patienten aufzubauen, sein Selbstbewusstsein zu stärken, die Kommunikationsfähigkeit zu erhalten und auszubauen.   

 

Hausbesuche
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aufzusuchen, bieten wir gerne Hausbesuche an. Diese können von Ihrem behandelnden Arzt auf der Heilmittelverordnung angefordert werden.

 

Als zusätzliche Spezialisierungen bieten wir Ihnen u.a.

  • Tracheal Kanül Managment
  • bewegte Sprach- & Sprechanbahnung
  • Legasthenietraining
  • Hirnleistungstraining

 

 Leistungen außerhalb der Krankenkasse

  • Individuelle Beratung, Diagnostik und Therapie für Personen mit sprechintensiven Berufen (zB. Erzieher/In, Lehrer/In, Pastor/In usw.)
  • Individuelle Beratung und Diagnostik zu allen logopädischen Störungsbildern
  • Vorträge zu den Themen Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken, Legasthenie (in den Einrichtungen oder auch gerne in unserer Praxis)

 

Anmeldung
Eine logopädische Behandlung wird für privat und gesetzlich versicherte Patienten i.d.R. von einem niedergelassenen Arzt verordnet. Das sind in der Regel Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Kieferchirugen/-orthopäden, Phoniater, praktische Ärzte oder Neurologen.

 

Gesetzlich versicherte Patienten
Mit Ihrer ärztlichen Verordnung vereinbaren Sie einen Termin bei uns. Eine Behandlung dauert 30, 45 oder 60 Minuten. Üblich sind Einzeltherapien, bei Hirnleistungstraining oder Fazialer Parese sind gelegentlich auch Gruppentherapien zu empfehlen.

Seit 2004 müssen Erwachsene einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Behandlungskosten bezahlen und pro Verordnung eine Gebühr von 10 € Zuzahlung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie davon befreien lassen. Ihre Krankenkassen informieren Sie ausführlich.

 

Privat versicherte Patienten
Für Terminvereinbarungen und Behandlungen gilt das Gleiche wie für gesetzlich versicherte Patienten. Je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungstarif müssen Sie einen Eigenanteil an den Behandlungskosten tragen. Vor Behandlungsbeginn schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, in welchem die Kosten für die Behandlung genau aufgeführt sind. Auf Wunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag, damit sie den möglichen Eigenanteil vor Behandlungsbeginn einschätzen können.

 

Patienten als Selbstzahler
Es gibt Einzelfälle, in denen die Kosten einer logopädischen Behandlung nicht von den Krankenkassen übernommen werden, beispielsweise wenn Sie eigenverantwortlich logopädische Leistungen in Anspruch nehmen wollen. In diesem Fall schließen wir mit Ihnen einen Präventions- oder Behandlungsvertrag ab. Das von Ihnen zu zahlende Honorar und die organisatorischen Details werden darin zwischen Ihnen und der Praxis frei vereinbart.